SCRA-Fans kommen am nächsten Wochenende voll auf ihre Kosten. Am Samstag hat der SCR Altach Bundesliga-Aufsteiger Austria Klagenfurt zu Gast im Ländle. Frauen-Bundesliga gibt’s am Sonntagvormittag, bevor die Juniors das Großkampf-Wochenende in der CASHPOINT Arena abschließen.

Heimspiel-Triple in der CASHPOINT Arena:

CASHPOINT SCR Altach vs. SK Austria Klagenfurt
Samstag, 25.09.2021, 17:00 Uhr

SPG SCR Altach / FFC Vorderland vs. USV Neulengbach
Sonntag, 26.09.2021, 10:00 Uhr

CASHPOINT SCR Altach Juniors vs. SK Meiningen
Sonntag, 26.09.2021, 17:30 Uhr

Tickets für das Heimspiel gegen SK Austria Klagenfurt sind online unter tickets.scra.at und im SCRA Office im Vorverkauf erhältlich, dazu gibt es selbstverständlich wie immer einen Tageskarten-Verkauf.

Für die beiden Spiele am Sonntag gibt es nur Tageskarten. Dauerkarteninhaber besuchen alle Spiele in der CASHPOINT Arena kostenlos.

Eintrittspreis Frauen-Bundesliga: € 5
Eintrittspreis Vorarlbergliga: € 7

Wichtig:

Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, welche die Voraussetzungen der 3G-Regel (getestet, geimpft oder genesen) erfüllen. Dabei ist für Personen ab dem 12. Geburtstag folgendes zu beachten:

Getestet: 

  • Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
  • Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 24h gültig
  • Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
  • Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig
  • Schultests werden anerkannt: 48 h gültig

Geimpft:

  • Zweitimpfung, wenn diese nicht länger als 270 Tage zurückliegt.
  • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
  • Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung darf hier nicht länger als 270 Tage zurückliegen.

Genesen:

  • Genesungsnachweis/ärztliche Bestätigung (die molekularbiologisch bestätigt wurde) über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARSCoV-2,
  • Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides nicht älter als 180 Tage
  • Antikörpernachweis, der nicht älter als 90 Tage ist
banner