Der Vorverkauf für die verbleibenden fünf Heimspiele des CASHPOINT SCR Altach bis zum Jahreswechsel ist gestartet. Tickets sind jederzeit online unter tickets.scra.at und während der Öffnungszeiten im SCRA Office erhältlich.

Termine Heimspiele SCR Altach:

SK Austria Klagenfurt
Samstag, 25.09.2021, 17:00 Uhr

FC Red Bull Salzburg
Samstag, 16.10.2021, 17:00 Uhr

TSV Hartberg
Samstag, 30.10.2021, 17:00 Uhr

SK Sturm Graz
Sonntag, 07.11.2021, 14:30 Uhr

WSG Tirol
Samstag, 27.11.2021, 17:00 Uhr

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Die wichtigsten Infos zum Stadionbesuch in der CASHPOINT Arena:

  • Stadionöffnung: Die CASHPOINT Arena ist ab 90 Minuten vor Anpfiff für Zuschauer geöffnet. So bleibt genügend Zeit, die Stadionatmosphäre aufzusaugen, unserer Mannschaft beim Aufwärmen zu zuschauen und sich schon vor dem Spiel an den zahlreichen Gastronomie-Ständen um das Stadion stärken.
  • Frühzeitiges Erscheinen / Kontrolle 3G-Regel*: Vor den Stadioneingängen werden die Nachweise zur 3G-Regel kontrolliert. Da dies etwas Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir allen Zuschauern eine frühzeitige Anreise, um die beiden Teams spätestens zum Anpfiff um 14:30 Uhr / 17:00 Uhr im Stadion unterstützen zu können.

Alle Infos zur 3G-Regel:

Es dürfen nur Personen die Sportstätte betreten, welche die Voraussetzungen der 3G-Regel (getestet, geimpft oder genesen) erfüllen. Dabei ist für Personen ab dem 12. Geburtstag folgendes zu beachten:

Getestet: 

  • Antigentest zur Eigenanwendung mit digitaler Lösung: 24h gültig
  • Nachweis eines Antigentests von einer befugten Stelle: 24h gültig
  • Nachweis eines PCR Tests von einer befugten Stelle: 72 h gültig
  • Ausnahmsweise einen Antigentest zur Eigenanwendung unter Aufsicht vor Ort – einmalig gültig
  • Schultests werden anerkannt: 48 h gültig

Geimpft:

  • Zweitimpfung, wenn diese nicht länger als 270 Tage zurückliegt.
  • Bei Impfstoffen mit nur einer vorgesehenen Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
  • Bei einer Impfung, wenn mind. 21 Tage davor ein positiver PCR -Test oder ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag und die Impfung darf hier nicht länger als 270 Tage zurückliegen.

Genesen:

  • Genesungsnachweis/ärztliche Bestätigung (die molekularbiologisch bestätigt wurde) über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARSCoV-2,
  • Nachweis einer Infektion in Form eines Absonderungsbescheides nicht älter als 180 Tage
  • Antikörpernachweis, der nicht älter als 90 Tage ist
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